PPA Voraussetzungen
Voraussetzungen für unsere PPA-Kurse
- Ausbildung im Bereich der IT oder vergleichbare Kenntnisse
- Sichere Bedienung von Betriebssystemen (Windows, Linux) auf Anwenderniveau
- Netzwerkgrundkenntnisse
Zielgruppen:
- Zukünftige Penetrationstester
- Mitarbeiter aus Administration, Netzwerk und SOC
- Mitarbeiterausbildung für IT-Security
- Strafverfolgungsbehörden und Angehörige von Cyber-Defense/Offense Einheiten
CBT Kunden mit CERT TSA / CSA ab 2020
Kunden, die einen unserer nachfolgenden Kurse im Zeitraum
ab 2020 absolviert haben, können direkt in die BASIC PRÜFUNG
„Basic Security Testing“ ohne die 2 Tage PPA 1 & PPA 2, starten.
- TSA Technical Security Analyst
- CSA Cyber Security Analyst Penetratsionstest & Security Assessments
- PPA 1 behandelt das allgemeine Vorgehen bei der Durchführung technischer Sicherheitsüberprüfungen.
- PPA 2 behandelt verbreitete Vorgehensweisen bei der Durchführung technischer Sicherheitsüberprüfungen auf Basis anerkannter Best Practices.
Voraussetzung hierfür ist das Verständnis des allgemeinen Vorgehens bei der Durchführung technischer Sicherheitsüberprüfungen oder gleichwertige Praxiserfahrung.
- PPA 3 führt an KALI Linux heran und grundlegende, enthaltene Tools werden besprochen und benutzt (Fokus: Pentesting).
- PPA 4 baut auf PPA 3 auf; es werden fortgeschrittene Tools behandelt und auch ein Ausblick auf Debugging und Programmierung wird gegeben. Alternativ kann man als aktiver KALI Nutzer auch hier einsteigen (Linux Kenntnisse sind hier ein Muss).
- PPA 5 erklärt Architektur und Bedienung von Metasploit anhand zahlreicher, praktischer Übungen.
- PPA 6 baut auf PPA 5 auf und zeigt fortgeschrittene Möglichkeiten von Metasploit genauso wie Ansätze zur Automatisierung und Individualisierung. Hier können auch ehemalige Teilnehmer der TSA und CSA Kurse einsteigen, wenn das Wissen aus den Kursen noch präsent ist.
Ein Seiteneinstieg in PPA 8 ist nicht möglich!
- PPA 7 führt in den Entwicklungsprozess ein und stellt typische Unterstützungswerkzeuge und deren Gebrauch vor.
- PPA 8A beschäftigt sich mit der Umgehung von Schutzmaßnahmen, Reverse Engineering, Disassembling, Decompiling und komplexeren Exploits (als PPA 7). Voraussetzung: PPA 7.
- PPA 8B beschäftigt sich mit Web-Exploitation, dem Umgehen von Schutzmaßnahmen, Fuzzing und Reverse Engineering. Voraussetzung: PPA 7.